Platzordnung

Präambel
Ein geordneter Spielbetrieb auf unserer Clubanlage erfordert gewisse Regeln, damit unsere Vereinsmitglieder, Gäste, gegnerischen Mannschaften und Zuschauer sich auch künftig über ein faires, sportliches und freundschaftliches Miteinander freuen können. Sie ist für alle Mitglieder und Gäste verbindlich.

1. Allgemeines
a) Schlüssel
Jedes Mitglied, dass das 16. Lebensjahr vollendet hat, erhält nach erfolgtem Eintritt in den Tennisclub auf Antrag einen Schlüssel für die Tennisanlage. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen den Schlüssel für die Clubanlage. Sie verpflichten sich, bei Weitergabe des Schlüssels zur Gewährleistung der Spielmöglichkeit auf die Einhaltung der Spiel- und Platzordnung hinzuweisen.
Die Schlüssel sind Eigentum des TCRW. Es ist unzulässig, einen Zweitschlüssel anzufertigen.
Für den Schlüssel wird ein Pfand von 10 € erhoben.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel abzugeben und das Pfand wird zurückerstattet.
Bei Verlust des Schlüssels wird das Pfand einbehalten. Der Verlust des Schlüssels muss sofort dem Vorstand bekannt gegeben werden.

b) Sauberkeit und Sicherheit auf der Anlage
Wir bitten alle Mitglieder, auf dem Gelände und im Clubhaus Sauberkeit und Ordnung zu halten, Verunreinigungen und Müll zu vermeiden. Anfallender Müll ist getrennt in den Mülltonnen hinter dem Clubhaus zu entsorgen. Leere Flaschen und Kartons können nicht auf dem Platz entsorgt werden und müssen daher mitgenommen werden.
Wer von den Mitgliedern als Letzter die Anlage verlässt, hat dafür zu sorgen, dass der Boiler sowie sämtliche elektrische Geräte (z.B. Heizung, Kaffeemaschine) ausgeschaltet sind, das Wasser auf dem Platz abgestellt ist und die Türen der Tennisanlage verschlossen werden.

c) Kinder und Jugendliche
Das Fernsehgerät darf nur von Erwachsenen genutzt werden.
Kinder und Jugendliche dürfen die Tennisanlage erst nach Einweisung des Jugendwartes, in die Spiel- und Platzordnung und nach Unterschrift der Eltern, alleine betreten (s. auch Ziff. 1. a). Multi-Media-Geräte des Vereins, insbesondere das Fernsehgerät, dürfen nicht ohne Beisein Erwachsener genutzt werden. Die Eltern haften für ihre Kinder.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben ein tägliches Spielrecht nur bis 17 Uhr.

d) Platzwartung und Pflege
Jedes Vereinsmitglied ist für die Pflege und Instandhaltung der Plätze mit verantwortlich.
Grundsätzlich werden die Plätze nach der ausgehängten Platzpflegeanweisung gepflegt.
Alle Spieler sind verpflichtet nach ihrem Spiel das Tennisfeld sauber bis zum Zaun abzuziehen, entstandene Unebenheiten zu beseitigen und die Linien zu fegen. Schäden sind bitte sofort dem Vorstand zu melden.
Bei Trockenheit ist der Platz vor, während und nach dem Spiel zu wässern.
Bei schlechten Witterungsverhältnissen können die Plätze durch den Vorstand gesperrt werden. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2. Spielbetrieb
Der Beginn und das Ende des Spielbetriebs im Kalenderjahr wird vom Vorstand bekannt gegeben.

3. Spielberechtigung
Jedes aktive Mitglied des TC RW Malente besitzt das Recht zu spielen, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr entrichtet wurde.
Jede/r Spieler/in hat sich vor dem Spielen auf der Tennisanlage im digitalen Reservierungssystem nach Ziff. 4. einzutragen.
Wer sich nicht selbst eintragen kann, meldet sich beim Vorsitzenden, beim Schatzmeister oder bei der Sportwartin. Die Eintragungen werden ersatzweise von diesen Personen vorgenommen.

4. Spielzeit und Digitales Reservierungssystem auf unserer Homepage
a) Jede/r Spieler/in kann sich entsprechend den Regelungen dieser Spiel- und Platzordnung im digitalen Reservierungssystem auf unserer Homepage unter Dig. Reservierungssystem pro Tag höchstens 1,5 Stunden mit einem Partner oder mehreren Partnern eintragen. Bei der Eingabe mit einem iPhone empfiehlt unsere Webmasterin, das Handy quer zu halten. Es sind nur die Vornamen einzutragen. Bei gleichen Vornamen im Verein ist zusätzlich der erste Buchstabe des Nachnamens einzutragen. Diese Mitglieder wurden durch eine E-Mail benachrichtigt. Wer sich nicht selbst eintragen kann, teilt dies bitte der Webmasterin, der Sportwartin oder dem Vorsitzenden telefonisch mit.

b) Alle Eintragungen sind im halbstündigen Rhythmus möglich und können nicht gelöscht werden. Wenn Eintragungen wieder gelöscht werden sollen, bitte den Vorsitzenden Jochen Torpus, den stellvertretenden Vorsitzenden Michael Seibt oder die Webmasterin Sabine Nitsch informieren.

c) Es gibt für traditionelle Tennisgruppen festgelegte Gruppenspielzeiten (s. Schaubild unten). Diese sind in beiden Spalten pro Platz für die Spielzeiten vorbelegt. Bei diesen Tennisgruppen muss nichts weiter eingetragen werden ! Ergeben sich frei werdende Spielzeiten, so bittet der Vorstand, dieses der Webmasterin oder dem Vorsitzenden möglichst frühzeitig mitzuteilen.

d) Die o.g. Spielzeitregelungen sind außer Kraft gesetzt bzw. eingeschränkt
– während der Spielzeit der Heimspiele in der Punktspielsaison
– während der Spielzeit der Clubmeisterschaften
– während der Zeit angesetzter Freundschaftsspiele oder anderer Tennisaktionen

e) Bei Fragen bitte an Sabine Nitsch (Webmasterin) wenden: s.nitsch@gmx.net

5. Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche
Während der Trainingszeiten wird ein Platz entsprechend für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt.
Feste Trainingszeiten im Kj. 2023:
Kinder und Jugendliche: freitags 13:00 – 18.00 Uhr Platz 1 und
samstags 10:00 bis 12:00 Platz 1.

6. Gäste
Gäste, die nicht in der Gemeinde Malente wohnen, können mittels einer Buchung in der Tourismus und Service-GmbH von Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr auf Platz 2 gegen eine Gebühr von 15 € pro Platz und Stunde Tennis spielen.
Gäste dürfen auch zu anderen Zeiten mit Vereinsmitgliedern auf dem Platz spielen, der Vorstand ist darüber vor Spielbeginn zu informieren, es sind Name, Vorname und Wohnort des Gastspielers anzugeben. Vereinsmitglieder haben Gastspielern gegenüber stets Vorrang!
Dieser Grundsatz gilt aber nur bis 24 Stunden vor Spielbeginn.
Pro Stunde muss der Gast 7,50 € an den Verein bezahlen. Das gastgebende Mitglied ist für die Bezahlung und Weiterleitung des Geldes an den Schatzmeister verantwortlich! Der Schatzmeister wird die Platzmiete vom Konto des Clubmitglieds einziehen.

7. Hunde
Hunde, auch an der Leine geführte Hunde, dürfen nicht mit auf die Tennisanlage genommen werden.
Ausnahme: Das gilt nicht während der Reservierungszeit der traditionellen Spielgruppen der Erwachsenen ab 17 Uhr. Allerdings dürfen die Hunde nicht frei auf der Tennisanlage laufen und es dürfen sich keine Kinder auf der Anlage aufhalten.
Wir bitten unsere Hundehalter um Verständnis, zumal sie sich alle ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind.

7. Fahrräder
Die Fahrräder dürfen nicht mehr auf der Tennisanlage geparkt werden, sondern sind vor unserer Tennisanlage abzustellen.

8. Haftung
Die Benutzung der Tennisanlage (Tennisplätze, Umkleide- und Sanitärräume, Klubhaus usw.) erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Verein übernimmt keine Haftung für Ausrüstung, Kleidung oder Wertgegenstände
Vereinsmitglieder und Gäste, die Schäden an der Clubanlage oder sonstigem Eigentum des Vereins verursachen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
Für die minderjährigen Vereinsmitglieder sind die Eltern haftbar. Eltern sind von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
Der Vorstand ist von eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten.

Bad Malente, 17.03.2023 Der Vorstand