Beitragsordnung

 Vereinsbeiträge des Tennisclub Rot-Weiß Malente-Gremsmühlen e. V.

(Beitragsordnung) gültig ab: 01. Januar 2023

Jahresbeitrag in Euro (€)
ab Kj. 2021
Gebühr für nicht geleisteten
Arbeitsdienst
Erwachsene 150,– 50,–€
Ehepaare 300,– jeder Ehegatte 50,–€
Familie (2) 365,– nach Anzahl der Personen
Familie (1) 215,– nach Anzahl der Personen
Jugendliche*   65,– 25,–€ (Kinder ab 14 Jahre)
Passive Mitglieder   25,– ————-

* Jugendliche sind Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, die die nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen (z.B. Azubis, Studenten und FSJ).

Arbeitsdienst wird entweder im Frühjahr oder im Herbst mit 3 Stunden Arbeit auf dem Clubgelände abgeleistet oder nach individueller Absprache mit dem Sportwart. Die Gebühr wird fällig, wenn der Arbeitsdienst vom Vereinsmitglied nicht ausgeführt wurde.
Das gilt bei Jugendlichen nur dann, wenn sie im Beitragsjahr das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Familie (2) bedeutet:  Zwei  (2) erwachsene Beitragszahler mit Kindern oder Jugendlichen. Der Arbeitsdienst muss entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder geleistet werden.
Familie (1)
 bedeutet:   Ein (1) erwachsener Beitragszahler (-in) mit Kindern oder Jugendlichen. Der Arbeitsdienst muss entsprechend der Anzahl der Familienmitglieder geleistet werden.
Jahresbeitrag:
Der Jahresbeitrag ist fällig jeweils am 15.4. des laufenden Jahres und wird per Einzugsermächtigung vorgenommen. Die Gebühr für nicht geleisteten Arbeitsdienst ist am 15.4. des Folgejahres fällig.
Aufnahmegebühr, Umlagen und sonstige Gebühren: Es wird keine Aufnahmegebühr, Umlagen und sonstige Gebühren erhoben.

Bad Malente-Gremsmühlen, 11.05.2023                                            Der Vorstand